
Sektsteuer
Die Sektsteuer, oder wie sie im Gesetzestext eigentlich heißt Schaumweinsteuer, zählt zu den Verbrauchersteuern und gilt für Schaumweine. Nach Gründung der Bundesrepublik wurde die eigentlich obsolete Steuer nicht abgeschafft, sondern von nun an für die Beseitigung von Kriegsschäden genutzt. Seit dem 15. Juli 2009 gilt die aktuelle Schaumweinsteuer und belegt Schaumweine mit pilzförmigen Korken und Haltevorrichtung, die unter einem mindestdruck von 3 bar stehen und mehr als 6 Volumenprozent Alkohol besitzen mit einer Abgabe von 1,02€/0,75 l.
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Die Geschichte der Sektsteuer
Die Sektsteuer hat ihren Ursprung in den ambitionierten Plänen von Kaiser Wilhelm II. Dieser wollte die kaiserliche Flotte auf das Niveau der britischen Royal Navy bringen und brauchte für die Aufrüstung Gelder. Aus diesen Plänen entstand 1902 die Sektsteuer, die mit 50 Pfennigen auf den Sektpreis aufgeschlagen wurde. 1905 wurde die Steuer nochmals erhöht und staffelte sich von da an von ein bis drei Reichsmark. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der daraus resultierenden Selbstversenkung der Kaiserlichen Marine 1919 hielt man weiter an der Steuer fest. 1926 wurde die Steuer wieder auf eine Reichsmark herabgesetzt. Um den Folgen der Weltwirtschaftskrise Herr zu werden wurde die Steuer 1933 kurzzeitig auf null gesenkt aber nicht abgeschafft.
Mit dem Ausbruch des zweiten Weltkrieges wurde Sekttrinken wieder um eine Mark teurer. Die Ausgaben wanderten wieder an die Marine, diesmal zum Ausbau und Entwicklung der U-Boot-Flotte. Im Verlauf des Krieges wurde die Steuer dann noch mal auf 1941 auf 3 Mark pro Flasche angehoben.